Mitgliedschaft

Wie ihr Mitglied im TV 1884 Großkrotzenburg e.V. werden könnt? Füllt den Mitgliedsantrag bitte soweit aus, wie ihr könnt. Die enstprechenden Stellen, die vom Abteilungsleiter/vom Verein ausgefüllt werden, sind farbig markiert. Den ausgefüllten Mitgliedsantrag könnt ihr im Briefkasten an der TV-Halle (Haupteingang) einwerfen oder eurem Übungsleiter im Training mitgeben. Ihr wollt den Status eurer Mitgliedschaft verändern (z.B. von der „aktiven Mitgliedschaft“ zur „passiven Mitgliedschaft“? Füllt den Änderungsantrag aus und werft diesen im Briefkasten an der TV-Halle ein.

Achtung!: Bitte für jedes Mitglied (jede eintretende Person) einen Zettel ausfüllen. Bsp.: Eine Mama und ihr Kind starten im Eltern-Kind-Turnen und gehen gemeinsam ins Training. Bitte füllt einen Zettel für die Mama und einen Zettel für das Kind aus. So können wir für jede Person einen Eintrag in unserer Mitgliederverwaltung anlegen. Danke für eure Mithilfe! 

MitgliedschaftBeitragshöhe
Einzelmitglieder (aktiv)108 ,-
Einzelmitglieder (passiv)60 ,-
Familienmitgliedschaft216 ,-
Aufnahmegebühr (einmalig)15 ,-

Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Wir wissen, dass auch kleinere Beträge manchmal schwer zu stemmen sind. Das soll euch und eure Kinder aber nicht daran hindern, Sport mit uns zu treiben oder Musik mit uns zu machen! Solltet ihr Schwierigkeiten haben, den Vereinsbeitrag zu bezahlen, könnt ihr den nachfolgenden Antrag auf Teilhabe herunterladen und ausdrucken. Wir gehen mit einem solchen Antrag selbstverständlich vertraulich um, füllen euch die entsprechenden Stellen aus und geben euch eine Hilfestellung bei der Übermittlung an das zuständige Amt.

Wehr- und Ersatzdienstleistende werden auf Antrag für die Dauer des Dienstes beitragsfrei gestellt. In besonders begründeten finanziellen Notlagen kann der Vorstand auf Antrag befristet den Beitragssatz reduzieren oder das betroffene Mitglied beitagsfrei stellen. Der Beitrag ist jeweils zu Beginn des Jahres (Januar) bzw. des Halbjahres (Juli) zu entrichten.

Falls schon Familienangehörige Mitglieder im Verein sind, entfällt die Aufnahmegebühr. Der Beitrag kann nur durch Bankeinzugsermächtigung (halbjährlich) entrichtet werden. Die Einstufung von aktiven zu passiven Einzelmitgliedern erfolgt nur nach Antrag an den Vorstand. Ein Wechsel ist nur halbjährlich möglich. Wird von einem Mitglied nach Aufforderung durch den Vorstand kein Dienst geleistet, so wird für die nicht geleistete Dienststunde ein Betrag von 15€ berechnet.

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein die durch sein Verschulden entstandenen Kosten zu ersetzen. Beim Bankeinzugsverfahren die Bankgebühren, die dem Verein durch unrichtige oder unterlassene Angaben zum bezogenen Konto entstehen.

Eine Kündigung muss schriftlich zum 31.12. erfolgen und sie muss mindestens 6 Wochen vorher dem 1. Vorsitzenden vorliegen.

Mitgliederverwaltung

Gabriele Schroth
E-Mail: tvg1884-beitrag@t-online.de