Wehr- und Ersatzdienstleistende werden auf Antrag für die Dauer des Dienstes beitragsfrei gestellt. In besonders begründeten finanziellen Notlagen kann der Vorstand auf Antrag befristet den Beitragssatz reduzieren oder das betroffene Mitglied beitagsfrei stellen. Der Beitrag ist jeweils zu Beginn des Jahres (Januar) bzw. des Halbjahres (Juli) zu entrichten.
Falls schon Familienangehörige Mitglieder im Verein sind, entfällt die Aufnahmegebühr. Der Beitrag kann nur durch Bankeinzugsermächtigung (halbjährlich) entrichtet werden. Die Einstufung von aktiven zu passiven Einzelmitgliedern erfolgt nur nach Antrag an den Vorstand. Ein Wechsel ist nur halbjährlich möglich. Wird von einem Mitglied nach Aufforderung durch den Vorstand kein Dienst geleistet, so wird für die nicht geleistete Dienststunde ein Betrag von 15€ berechnet.
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein die durch sein Verschulden entstandenen Kosten zu ersetzen. Beim Bankeinzugsverfahren die Bankgebühren, die dem Verein durch unrichtige oder unterlassene Angaben zum bezogenen Konto entstehen.
Eine Kündigung muss schriftlich zum 31.12. erfolgen und sie muss mindestens 6 Wochen vorher dem 1. Vorsitzenden vorliegen.